Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das wesentliche Instrument, um die Wärmewende in Kommunen zu steuern. Die geplante Pflicht zur Umsetzung der Wärmeplanung (vgl. Bundesgesetzgebung) betrifft alle Kommunen, die Städte ab 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026, alle anderen bis 30.06.2028 umgesetzt haben. > Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Die Karsten Lindloff Strategieberatung begleitet Kommunen beim Vorgehen in der Wärmeplanung, bei der Vorbereitung politischer Beschlüsse, der Ausschreibung und Vergabe an geeignete Planungsbüros sowie bei der Finanzierung/Förderung.
Wir beraten Kommunen insbesondere auch bei einer zielführenden Einbeziehung und Beteiligung von Stakeholdern und Bürgerschaft und organisieren und moderieren entsprechende Verfahren.
Die kommunale Wärmeplanung betrifft viele Stakeholder wie Energieversorger, Wohnungsunternehmen, Landwirtschaft und nicht zuletzt die Unternehmen und Bürgerschaft in Bezug auf die Rahmenbedingungen der zukünftigen Wärmeversorgung. Zur Bewältigung der anstehenden Transformation sind ggf. weitere Stakeholder erforderlich wie neu hinzukommende Energieversorger, Energiegenossenschaften und privater Investoren für erneuerbare Wärmequellen. Um die Akzeptanz der KWP zu gewährleisten sollten alle relevanten Stakeholder und die Bürgerschaft in einem geordneten Prozess gezielt einbezogen werden – dies ist auch in der Gesetzgebung so gefordert. Da die Rahmenbedingungen Vorort und die Erfahrungen mit Beteiligungsverfahren in Kommunen sehr unterschiedlich sind, gilt es zu Beginn des Prozesses eine übergeordnete Planung der geplanten Beteiligungsformen zu entwickeln.